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BGH IX ZB 263/11, Inso:Keine Zusammenrechnung Arbeitseinkommen/ALG II bei Bedarfsgem.
#2
(04-12-2013, 17:05)raid schrieb: U. U. stellt sich natürlich auch die Frage, ob man bei einer Vermögensauskunft unbedingt angeben sollte, dass man ergänzendes ALG2 bezieht. Weiterhin ist es auch möglich, dass man sich Sozialleistungen in Form eines Schecks auszahlen lässt.

Unter welchen Umständen genau? Eine Vermögensauskunft
in welchem Zusammenhang? Bei Vorladung zur Abgabe der EV wäre die Verheimlichung des Leistungsbezuges ggf. eine strafbare
Handlung gem. § 283 StGB. Kann man wahrscheinlich sowieso
schon elektronisch abfragen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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