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BGH IX ZB 263/11, Inso:Keine Zusammenrechnung Arbeitseinkommen/ALG II bei Bedarfsgem.
#3
(04-12-2013, 17:35)raid schrieb: Aber gut, wie gesagt, denke ich, dass es in den seltensten Fällen zu dem Fall kommen wird, dass man mit Einkommen und Sozialhilfe über den gesetzlichen Freibetrag rutscht.

Da sich immer mehr Haushalte überschulden und die Entlohnung
zu immer mehr Aufstockern führt, ist das in Zukunft vielleicht
gar nicht mehr so selten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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