04-12-2013, 19:16
Das liegt dann wohl an der Arbeitsteilung im Jobcenter.
Die Berechnung macht dort die "Taskforce Unterhalt" und
die Rechtsbehelfstelle kümmert sich um Widersprüche.
Nach meiner Einschätzung hat nun der Sachbearbeiter für
die Unterhaltsberechnung das 2. Schreiben geschickt und
die Rechtsbehelfstelle hat euer Antwortschreiben zur 1. Berechnung auch noch irgendwie in die Hand bekommen und das als Widerspruch interpretiert.
Gegen eine "Mitteilung" (Berechnung, Aufforderung zur Zahlung) ist kein Widerspruch möglich, so die lapidare Antwort dieser Abteilung.
Das ist wahrscheinlich so ein Fall, wo die linke Hand nicht weiss...
Vielleicht mal den Sachbearbeiter anrufen, der die 2. Berechnung gemacht hat. Das ist wohl ein Kommunikationsfehler.
Die Berechnung macht dort die "Taskforce Unterhalt" und
die Rechtsbehelfstelle kümmert sich um Widersprüche.
Nach meiner Einschätzung hat nun der Sachbearbeiter für
die Unterhaltsberechnung das 2. Schreiben geschickt und
die Rechtsbehelfstelle hat euer Antwortschreiben zur 1. Berechnung auch noch irgendwie in die Hand bekommen und das als Widerspruch interpretiert.
Gegen eine "Mitteilung" (Berechnung, Aufforderung zur Zahlung) ist kein Widerspruch möglich, so die lapidare Antwort dieser Abteilung.
Das ist wahrscheinlich so ein Fall, wo die linke Hand nicht weiss...
Vielleicht mal den Sachbearbeiter anrufen, der die 2. Berechnung gemacht hat. Das ist wohl ein Kommunikationsfehler.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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