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Chancen Mangelfallberechnung
#14
(04-12-2013, 13:57)raid schrieb: Wenn ein Vater aus welchem Grund auch immer, nicht zahlen kann, sollte es so sein, dass ihm das Jugendamt alternativ vorschlägt sein Kind hälftig zu betreuen, und erst dann, wenn der Vater auch das ablehnt, sollte, wenn überhaupt, geprüft werden, ob eine Anzeige nach § 170 bla bla in Frage kommt.
Beste Lösung wäre natürlich, dieser Paragraph würde für immer und ewig als Straftatbestand gestrichen.

Aber Raid, die werden sich doch nicht ihre Kundschaft vergraulen.
Unterhaltspreller, Umgangsverweigerer und Umgangseinforderer sind
doch Garanten dafür, das diese Behörden auch beschäftigt bleiben.
Es geht nicht um Geld, es geht um das Kindeswohl.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 16:14
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 17:07
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Theo - 03-12-2013, 21:57
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 03-12-2013, 22:35
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von p__ - 03-12-2013, 23:02
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 04-12-2013, 10:53
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 04-12-2013, 21:10

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