05-12-2013, 16:17
Skipper schrieb:Ibykus schrieb:Die Vater-Kind-Beziehung ist damit Teil der Verfassung. Ein gesetzlicher Eingriff wäre mithin verfassungswidrig.Sehr wichtig! Danke!
Gibt es einen Link dazu?
Zudem steht auch die Familie des Vaters und sein Familienleben unter Schutz.
Mein Reden seit Jahren und in keinem meiner Anträge fehlt der Hinweis darauf, um ggf. beim BVerfG und darüber hinaus ...
wenn ich Textpassagen in Anführungszeichen setze, dann handelt es sich um Zitate, nach denen man googlen kann!
BVerfG schrieb:"Jedem rechtlich ausgewiesenen Elternteil kommt das in Art. 6 Abs. 2 GG verankerte Elternrecht zu, welches ihm auch die umfassende Verantwortung für die Lebens- und Entwicklungsbedingungen des Kindes auferlegt, egal, ob das Kind ehelich oder nichtehelich geboren ist oder ob es einer flüchtigen oder festen Verbindung seiner Eltern entstammt."
Im Übrigen ist das die in Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaftlichen Literatur durchgehend unstrittige Meinung.
Mann skipper!
Warum nimmst Du nicht Deine Jolle und suchst Dir eine seichte Stelle auf einem Baggersee ... ?
Es gibt Dinge, die kann man zwar erklären. Aber wenn diese Erklärungen nicht verstanden werden, dann ist es müßig, immer wieder dasselbe zum Besprechungsthema zu machen.
Wer -damit bist nicht nur Du gemeint- sich gerne mit speziellen Rechtskenntnissen brüstet, sollte sich wenigstens die Mühe machen und in einer Uni-Bibliothek den einen oder anderen Kommentar, vielleicht auch das eine oder andere Lehrbuch dazu zu lesen.
Ich habe -wie Du sicher schon bemerkt haben wirst-, nicht die Zeit, mich spekulativ mit einer Thematik zu beschäftigen, bei der mir manchmal die Haare zu Berge stehen, wenn ich lese, wie gelegentlich drauflos spekuliert wird.
Wessen Zeit es zuläßt, dem sei aber durchaus Mut gemacht.
Es lohnt sich durchaus, sich rechtlich (also auf dem Gebiet des Rechts) fortzubilden.