05-12-2013, 17:59
Vorsicht beim Wohngeld.
Theorie:
Ein Alleinerziehender lebt mit einem Kind zusammen. Das Kind erhält dann meist Sozialgeld und ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Weil für die Prüfung der Gesetzeskonkurrenz der gesamte Haushalt betrachtet wird und das Kind selbst keiner nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung nachkommt, kann der Alleinerziehende Wohngeld erhalten.
Praxis:
Der Antrag kommt fast auf den Gesamtumfang wie ein SGB II Antrag, doch hier wie da wird gerne gemogelt! Es sei jetzt dahin gestellt ob es an der mangelnden Sachkenntnis liegt, oder von oben angewiesenen Vorsatz?
In meinem Fall habe ich für 6.Wochen ALG1 bezogen, der neue AV lag bereits vor. Nach drei Monaten, zweier "Erinnerungen" wurden rückwirkend 68,-€ bewilligt.
Umgang? Ihr Privatvergnügen!
Nach zweier Widersprüche, Klageandrohung gab es 112,-€ (Rückwirkend).
Bis heute kein Kommentar zu der Differenz des ersten und zweiten Bewilligungsbescheids in Höhe von 44,-€!
Bevor man Wohngeld beantragt sollte man bei einer freien Beratungsstelle eine Prüfung durchführen lassen.
Die Wohngeldrechner im Web sind meist ungenau.
Theorie:
Ein Alleinerziehender lebt mit einem Kind zusammen. Das Kind erhält dann meist Sozialgeld und ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Weil für die Prüfung der Gesetzeskonkurrenz der gesamte Haushalt betrachtet wird und das Kind selbst keiner nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung nachkommt, kann der Alleinerziehende Wohngeld erhalten.
Praxis:
Der Antrag kommt fast auf den Gesamtumfang wie ein SGB II Antrag, doch hier wie da wird gerne gemogelt! Es sei jetzt dahin gestellt ob es an der mangelnden Sachkenntnis liegt, oder von oben angewiesenen Vorsatz?
In meinem Fall habe ich für 6.Wochen ALG1 bezogen, der neue AV lag bereits vor. Nach drei Monaten, zweier "Erinnerungen" wurden rückwirkend 68,-€ bewilligt.
Umgang? Ihr Privatvergnügen!
Nach zweier Widersprüche, Klageandrohung gab es 112,-€ (Rückwirkend).
Bis heute kein Kommentar zu der Differenz des ersten und zweiten Bewilligungsbescheids in Höhe von 44,-€!
Bevor man Wohngeld beantragt sollte man bei einer freien Beratungsstelle eine Prüfung durchführen lassen.
Die Wohngeldrechner im Web sind meist ungenau.