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Koalitionsvertrag und Aktive Väter
#21
Die Begründung für die Reform bei den Temporären Bedarfsgemeinschaften:

"Der Umgang mit "temporären Bedarfsgemeinschaften" sollte vereinfacht werden. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Wird die elterliche Sorge von getrennt lebenden Eltern alternierend ausgeübt, bzw. wird ein Kind im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts vorübergehend in den Haushalt des anderen Elternteils aufgenommen, muss taggenau festgestellt werden, wann sich ein Kind bei dem Elternteil besuchsweise aufhält. Jeder Fall muss bei Beginn und bei Ende des Aufenthalts beim anderen Elternteil manuell geprüft werden. Meist finden die Besuche an den Wochenenden statt. Der Verwaltungsaufwand ist insbesondere bei regelmäßig wiederkehrenden Aufenthalten auf lange Sicht sehr hoch.

Wir schlagen vor, dass die Leistungen nach SGB II auch für die Zeit des besuchsweisen Aufenthalts beim umgangsberechtigten Elternteil weiter an den Elternteil gezahlt werden, zu dessen Bedarfsgemeinschaft das Kind gehört. Dieser könnte entsprechend bevollmächtigt werden. Der für die Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigte Elternteil hätte dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen des Kindes beim besuchsweisen Aufenthalt beim anderen Elternteil dem Kind, bzw. diesem Elternteil zur Verfügung gestellt werden. Der Ausgleich soll im Innenverhältnis stattfinden und nicht Aufgabe der Jobcenter sein. Wir halten dies für eine Lösung, die den Anforderungen der Verwaltung genügt und den Lebensverhältnissen getrennt lebender Eltern auch gerecht wird. Ein Mindestmaß an Verständigung zwischen den Elternteilen ist zur Abstimmung und Wahrnehmung des Umgangsrechts ohnehin erforderlich."


In diese Richtung geht die Reform auch an anderer Stelle. So soll z.B. in Bedarfsgemeinschaften auf vertikale Einkommensanrechnung umgestellt werden. Der Beweggrund ist derselbe: Ein Ansprechpartner weniger, eine Beteiligtenpartei weniger für die Sozialbehörde.

Ich halte die Reformidee für etwas, das am Schreibtisch eine gute Sache ist, aber nicht mit der Lebensrealität getrennter Eltern vereinbar. Der umgangsberechtigte Vater müsste die Mutter verklagen, damit sie Geld für den Umgang von Dritten einfordert und an ihn auszahlt. In der Praxis wird das wie bereits geschrieben in vielen Fällen massiven Ärger geben.
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Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von borni - 28-11-2013, 18:19
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Nappo - 28-11-2013, 19:00
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 05-12-2013, 10:19
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 05-12-2013, 11:26
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 05-12-2013, 16:00
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von p__ - 05-12-2013, 21:20
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von Kindeswohlhandel.de - 06-12-2013, 00:24
RE: Koalitionsvertrag und Aktive Väter - von the notorious iglu - 15-07-2014, 10:40
Neue Regeln Hartz4 ??? - von michxo - 02-07-2014, 14:36

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