05-12-2013, 23:15
Oh Mann! Total Wirr! Die Begrifflichkeiten stimmen alle nicht. So kann man auch keinen Rat geben.
Beispiel: Du musst keine 12.000 € zurück zahlen, sondern dadurch dass Dir dieser eingetragene Freibetrag, den Du ohne Anlage U hättest niemals bekommen dürfen, nicht anerkannt wird, wird der Steuervorteil nicht mehr geltend oder anders: Die 12.000 erhöhen jetzt nur das zu versteuernde Einkommen.
Laß es. Gibs einfach dem Anwalt.
Dem Finanzamt ist es egal. Die wollen nur, dass der Unterhalt versteuert wird. Von wem, ist denen egal. Unterschreibt die Exe die Anlage U muss sie den Unterhalt versteuern. Deshalb weigert sie sich dauernd.
Ohne Unterlagen kann man hier leider keinen weiteren Rat geben.
Beispiel: Du musst keine 12.000 € zurück zahlen, sondern dadurch dass Dir dieser eingetragene Freibetrag, den Du ohne Anlage U hättest niemals bekommen dürfen, nicht anerkannt wird, wird der Steuervorteil nicht mehr geltend oder anders: Die 12.000 erhöhen jetzt nur das zu versteuernde Einkommen.
Laß es. Gibs einfach dem Anwalt.
Dem Finanzamt ist es egal. Die wollen nur, dass der Unterhalt versteuert wird. Von wem, ist denen egal. Unterschreibt die Exe die Anlage U muss sie den Unterhalt versteuern. Deshalb weigert sie sich dauernd.
Ohne Unterlagen kann man hier leider keinen weiteren Rat geben.