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Verjährung 2020? Mein Fall, was tun?
#7
INPOL Eintrag gilt nur innerhalb Deutschlands und hat ja bei mir mit einer Verhaftung nichts zu tun sondern es geht um eine Aufenthaltsermittlung. Wenn ich also in Deutschland in irgend einem Bundesland während des Eintrags angehalten werde und überprüft werde wird man wissen wollen wie meine aktuelle Anschrift lautet. Dannach darf man auch wieder gehen. Die Adresse die man angegeben hat bekommt dann die staatsanwaltschaft damit sie den neuen gerichtstermin zustellen kann. Da es bei mir laut Akte nur um einen INPOL Eintrag handelt gilt die Aufenthaltsermittlung somit nur für Deutschland. In Europa jedoch nicht sonst hätte in meiner Akte gestanden dass auch ein SIS bzw. EIS Eintrag besteht. Ein SIS/EIS Eintrag also für Europa besteht bei mir "laut Akte" nicht. Nur ein INPOL Eintrag der sich immer nur auf Deutschland bezieht.
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RE: Verjährung 2020? Mein Fall, was tun? - von vonmirgibtsnix - 06-12-2013, 11:54
RE: Verjährung 2020? Mein Fall, was tun? - von ullrich - 08-12-2013, 17:41

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