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Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar!
#5
Dann darf aber das JA nicht mehr als Gläubiger auftreten oder?
Dann muss sich die Berechtigte wieder selbst durch den Dschungel wühlen.

Und dann würde ich auch den Behörden mal stecken, dass die anderen da die Forderungen willkürlich hin und her schieben nur um das geltende Recht zu umgehen.
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RE: Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar! - von beppo - 06-12-2013, 13:41

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