06-12-2013, 14:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-12-2013, 14:57 von Absurdistan.)
Der Antrag wird doch vom Richter genehmigt oder eben nicht. Der hat mich ja immerhin zur Doppelbelastung Bar und Betreuungsunterhalt verdonnert.
Man könnte es ja auch unter besondere Belastungen bei Punkt J angeben.
Man könnte es ja auch unter besondere Belastungen bei Punkt J angeben.