Moin Web.
Unangenehme Situation, die mE unabhängig von Ausweitung oder UReduzierung zu lösen ist.
- Zunächst einmal sollte man die Sorgen des Kindes erst nehmen. Im Tötungswunsch stecken uU schwerwiegende Probleme, die es zu ergründen gilt.
Lösung: Nichts dem Kind ausreden, sondern mit ihm zusammen in seine Sorgen gehen, diese dort klären und in diesem Verständnis dann Wege heraus zeigen, die das Kind dann selbständig gehen kann.
Sollte sich dabei der Verdacht etwa auf eine Kindsmißhandlung ergeben, die diese Ängste des Kindes auslöst, dann sollte, ja, dann darf das Kind nicht zurückkehren, muß sich des Schutzes seines Vaters sicher sein können. In dem Fall - aber auch nur dann - könnte das Kind zur Aussage in einem Spezialkommissariat der Polizei (in Ausnahmefällen beim Jamt) ermutigt werden, in jedem Fall vor Zeugen, auch um sich für die Maßnahme des Zurückhaltens abzusichern.
- Es sollten strikt Übergabesituationen vermieden werden, in denen sich ein Kind vor den Augen aller für bzw gegen einen Elternteil entscheiden muß. Das ist Gift!
Lösung: Unbedingt 'kontaktlose' Übergaben organisieren!
- Die Wut, die Ängste des Kindes sollten zügig mit der Mutter geklärt werden.
Lösung: Mutter für einen gemeinsamen Termin bei einer guten Beratungsstelle gewinnen, um für das Kind Wege aus seiner Not zu erarbeiten. Weigert sie sich, dann 2 und 3 des üblichen Dreisprunges, uU gleich 3, wenn das Amt als schwierig gilt.
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Unangenehme Situation, die mE unabhängig von Ausweitung oder UReduzierung zu lösen ist.
- Zunächst einmal sollte man die Sorgen des Kindes erst nehmen. Im Tötungswunsch stecken uU schwerwiegende Probleme, die es zu ergründen gilt.
Lösung: Nichts dem Kind ausreden, sondern mit ihm zusammen in seine Sorgen gehen, diese dort klären und in diesem Verständnis dann Wege heraus zeigen, die das Kind dann selbständig gehen kann.
Sollte sich dabei der Verdacht etwa auf eine Kindsmißhandlung ergeben, die diese Ängste des Kindes auslöst, dann sollte, ja, dann darf das Kind nicht zurückkehren, muß sich des Schutzes seines Vaters sicher sein können. In dem Fall - aber auch nur dann - könnte das Kind zur Aussage in einem Spezialkommissariat der Polizei (in Ausnahmefällen beim Jamt) ermutigt werden, in jedem Fall vor Zeugen, auch um sich für die Maßnahme des Zurückhaltens abzusichern.
- Es sollten strikt Übergabesituationen vermieden werden, in denen sich ein Kind vor den Augen aller für bzw gegen einen Elternteil entscheiden muß. Das ist Gift!
Lösung: Unbedingt 'kontaktlose' Übergaben organisieren!
- Die Wut, die Ängste des Kindes sollten zügig mit der Mutter geklärt werden.
Lösung: Mutter für einen gemeinsamen Termin bei einer guten Beratungsstelle gewinnen, um für das Kind Wege aus seiner Not zu erarbeiten. Weigert sie sich, dann 2 und 3 des üblichen Dreisprunges, uU gleich 3, wenn das Amt als schwierig gilt.
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