08-12-2013, 15:17
Zitat:Gib den Bullen deine Anschrift in Thailand, dann wirste nicht wegen Aufenthaltsermittlung gesucht.
ist doch egal ob er deswegen in dland oder sonstwo festgehalten wird. da gibt er halt ein falsche anschrift an und gut ist. solange kein hb besteht ist alles ok. da gibt man doch nicht einfach seine anschrift im sicheren exil preis und riskiert jahrelangen stress.
Zitat:Denken ist m. E. noch erlaubt.
darauf kann man ebenso verzichten, wie auf das meiste, was ich von dir so lese.
topic: ich würde anstelle des fragestellers es wie empfohlen machen und einfach in dland anmelden für den pass. dann wars das auch erstmal mit der aufenhaltsermittlung.