08-12-2013, 17:41
Zitat:INPOL Eintrag gilt nur innerhalb Deutschlands und hat ja bei mir mit einer Verhaftung nichts zu tun sondern es geht um eine Aufenthaltsermittlung. Wenn ich also in Deutschland in irgend einem Bundesland während des Eintrags angehalten werde und überprüft werde wird man wissen wollen wie meine aktuelle Anschrift lautet.
das hast du aber schwein gehabt. denn normalerweise laufen die sachen beim inpol immer weltweit. bei mir ist es so, dass eine aufenthaltsermittlung im gesamten schengenraum habe, so meinte es der bundespolizist, der mich im zug nach zürich neulich kontrolliert hat.
da meine letzte anschrift auf dem bald abgelaufenen perso seit knapp 5 jahren nicht mehr gültig ist, hab ich denen die anschrift einer notunterkunft für penner gegeben, bei der ich mal vor ein paar monaten in einem mit kotze und kot verdrecktem bett "übernachten" musste. das war nach zwei nächten mit besoffenen und fixern so unerträglich geworden, dass ich mir trotz einer flasche wodka im blut lieber einen platz unter brücke gesucht habe, obwohl es draussen über 10 grad minus war.
wie auch immer, die bundespol meinte auch zu mir, dass wenn die anschrift nicht korrekt bzw. nicht zugestellt werden kann, der eintrag eben länger bestehen bleibt bzw. ich sogar verhaftet und anschliessend per zwangsvorführung zum gericht oder staatsanwalt verfrachtet werden könnte.
vonmirgibtsnix: hast du dich denn aus dschland formal abgemeldet oder gilst du hier einfach als unbekannt verzogen?
anders kann ich mir nicht erklären, dass du nur national zur aufenthaltsermittlung gesucht wirst. würde ja keinen sinn ergeben, wenn du dich abgemeldet und thailand oder die kokosnussrepublik angegeben hättest...