08-12-2013, 22:38
Kindesunterhalt ist nicht absetzbar.
Ehegattenunterhalt im Rahmen der Anlage U.
Hierbei muss die Ex per Unterschrift bestätigen, dass sie den Unterhalt versteuert.
Er hat ihr dabei alle daraus entstehenden Nachteile zu ersetzen.
Ehegattenunterhalt im Rahmen der Anlage U.
Hierbei muss die Ex per Unterschrift bestätigen, dass sie den Unterhalt versteuert.
Er hat ihr dabei alle daraus entstehenden Nachteile zu ersetzen.