08-12-2013, 22:47
Trennungsunterhalt kann man ab dem Jahr nach der Trennung wie nachehelicher Unterhalt über die Anlage U absetzen.
Davor kann man sowieso noch zusammen veranlagen, sollte aber dennoch sofort die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 ändern.
Davor kann man sowieso noch zusammen veranlagen, sollte aber dennoch sofort die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 ändern.