(08-12-2013, 15:17)ullrich schrieb: ist doch egal ob er deswegen in dland oder sonstwo festgehalten wird. da gibt er halt ein falsche anschrift an und gut ist. solange kein hb besteht ist alles ok. da gibt man doch nicht einfach seine anschrift im sicheren exil preis und riskiert jahrelangen stress.
Nein da ist NICHT egal. Wenn die Anschrift falsch ist oder nicht existiert, kann die Polizei (wenn sie will ) sehr schnell kontrolieren, und dann hat er das Problem wieder von vorn. Ein "Return to sender" reicht voellig aus, damit er wieder eingetragen wird. Tja, Ullrich, wer denken kann ist im Vorteil!
(08-12-2013, 15:17)ullrich schrieb: darauf kann man ebenso verzichten, wie auf das meiste, was ich von dir so lese.Dann lies es nicht, wer denken kann ist im Vorteil!
(08-12-2013, 15:17)ullrich schrieb: topic: ich würde anstelle des fragestellers es wie empfohlen machen und einfach in dland anmelden für den pass. dann wars das auch erstmal mit der aufenhaltsermittlung.
Kannst du nicht lesen oder bist du einfach dumm? Der TE will gar nach Schland fliegen. Das ist auch mit Kosten verbunden, denn das ticket kriget er nicht so einfach geschenkt, oder will der bettelnde Ullrich ihm das schenken?
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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