Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar!
#7
Alles gute Fragen, Beppo, wüßte ich auch gern.

Im Sozialrecht (andere Baustelle) scheint das gang und gäbe zu sein, habe gerade das hier gesehen:

Zitat:(5) Der Träger der Sozialhilfe kann den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit der leistungsberechtigten Person auf diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Unterhaltsanspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die leistungsberechtigte Person dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.

http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html

Klingt für mich so, als ob in diesem Fall das Sozialamt auch noch für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wichtig! UVG im (EU) Ausland nicht vollstreckbar! - von MNeumann - 09-12-2013, 13:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 6.170 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Verheiratet mit Nicht EU Ausländerin und Kind, besser im EU Ausland bleiben ? 6Lover 18 9.060 12-01-2020, 22:50
Letzter Beitrag: Bitas
  Elternvereinbarung vollstreckbar, Ordnungsmittel anwendbar? Pistachio 00 53 52.675 01-10-2014, 13:36
Letzter Beitrag: ArJa
  nicht Ausland sondern Inland stillnowayout 39 37.394 09-07-2013, 23:48
Letzter Beitrag: stillnowayout

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste