09-12-2013, 21:32
(09-12-2013, 16:21)MitGlied schrieb: dass der Vater des Kindes eine sichere (Schicht)arbeit hat, als Beamter sich auch sicherlich die Betreuung leisten und organisieren kann... davon ist keine Rede.
Vielleicht will sich der Vater auch gar nicht um das Baby kümmern.
Dazu kennt man zu wenig der Hintergründe. Und ja, es gibt auch Väter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern wollen.
Auf jeden Fall dürfte der Vater von Kindesunterhaltspflichten frei gestellt sein, solange das Kind im Knast aufwächst. Was es zum Leben braucht, bekommt es dort.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.