09-12-2013, 22:02
(09-12-2013, 21:32)Camper1955 schrieb: Auf jeden Fall dürfte der Vater von Kindesunterhaltspflichten frei gestellt sein, solange das Kind im Knast aufwächst. Was es zum Leben braucht, bekommt es dort.Davon würde ich nicht ausgehen.
Warum sollte der Staat sich die Kosten des Kindes nicht vom Vater wieder holen?
Wäre das erste mal, dass er darauf verzichtet. Jedenfalls bei Vätern.