11-12-2013, 14:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-12-2013, 14:17 von stillnowayout.)
so wie ich gestern in einem Gesprach mit einer Beraterin der Rentenversicherung besprochen habe ergibt sich folgende Kobstellation.
Hartz 4 SGB II wird so schnell erstmal nicht kommen.
Erstmal schauen "das man wieder halbwegs geradeaus laufen kann " (d.h. Krankengeld ) und wenn man sich wieder halbwegs belastbar fuehlt in eine sog. berufliche Reha. Eine Reha war fuer mein Verstaendnis immer ein mehrwoechiger Aufenthalt in einer Klinik oder Sanatorium.
Pustekuchen eine berufliche Reha geht bis zu 2 Jahren ( kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden ). In dieser Zeit bekommt man ein sog. Ubergangsgeld. Dieses wuerde in der Hoehe dem Krankengeld ca. entsprechen. Derzeit bekomme ich € 1498.- Krankengeld und habe einen Titel ueber 110% DT zu bedienen. ( ein Kind, keine Hexe mehr ).
erst dann wenn diese berufliche Reha abgeschlossen und auch keinen Erfolg gebracht hat, dann kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
ch
Genaue Details muss ich noch mit der Sozialarbeiterin der Klinik besprechen.
Waere schoen wenn auch Betroffene hier diesen Referenzfall fuer sich nutzen koennen.
Weil ich werde das jetzt in die Laenge ziehen wie Kaugummi.
Mit den Details die ausserhalb des Krankengeldes bzw. Uebergangsgeldes liegen hoffe ich weiterhin auf eure Unterstuetzung mit eurem Rat und euren Erfahrungen.
Ich wechsel jetzt naemlich wirklich auf die Empfaengerseite und hole mir fuer dieses Unrecht was mir das Familiengericht angetan hat zumindest das Monetaere zurueck.
Mein Kind habe ich verloren das muss ich einsehen. Aber so lass ich es zumindest ein wenig die Sozialkassen buessen.
SGB XII ( sprich Sozialhilfe ) kommt auch nicht lt. der netten Dame von der Irren (pardon ) Rentenanstalt da ich ja meine Erwerbsminderungsrente beziehen wuerde.
Wie dass dann mit Aufstockung, etc. aussieht habe ich Sie mal nicht belaestigt.
Fakt ist halt dann das ich von € 1050.- ( derzeitiger Stand Erwerbsminderungsrente falls diese denn kommt ) nicht leben, wohnen und auch noch Unterhalt zahlen kann.
Hartz 4 SGB II wird so schnell erstmal nicht kommen.
Erstmal schauen "das man wieder halbwegs geradeaus laufen kann " (d.h. Krankengeld ) und wenn man sich wieder halbwegs belastbar fuehlt in eine sog. berufliche Reha. Eine Reha war fuer mein Verstaendnis immer ein mehrwoechiger Aufenthalt in einer Klinik oder Sanatorium.
Pustekuchen eine berufliche Reha geht bis zu 2 Jahren ( kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden ). In dieser Zeit bekommt man ein sog. Ubergangsgeld. Dieses wuerde in der Hoehe dem Krankengeld ca. entsprechen. Derzeit bekomme ich € 1498.- Krankengeld und habe einen Titel ueber 110% DT zu bedienen. ( ein Kind, keine Hexe mehr ).
erst dann wenn diese berufliche Reha abgeschlossen und auch keinen Erfolg gebracht hat, dann kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
ch
Genaue Details muss ich noch mit der Sozialarbeiterin der Klinik besprechen.
Waere schoen wenn auch Betroffene hier diesen Referenzfall fuer sich nutzen koennen.
Weil ich werde das jetzt in die Laenge ziehen wie Kaugummi.
Mit den Details die ausserhalb des Krankengeldes bzw. Uebergangsgeldes liegen hoffe ich weiterhin auf eure Unterstuetzung mit eurem Rat und euren Erfahrungen.
Ich wechsel jetzt naemlich wirklich auf die Empfaengerseite und hole mir fuer dieses Unrecht was mir das Familiengericht angetan hat zumindest das Monetaere zurueck.
Mein Kind habe ich verloren das muss ich einsehen. Aber so lass ich es zumindest ein wenig die Sozialkassen buessen.
SGB XII ( sprich Sozialhilfe ) kommt auch nicht lt. der netten Dame von der Irren (pardon ) Rentenanstalt da ich ja meine Erwerbsminderungsrente beziehen wuerde.
Wie dass dann mit Aufstockung, etc. aussieht habe ich Sie mal nicht belaestigt.
Fakt ist halt dann das ich von € 1050.- ( derzeitiger Stand Erwerbsminderungsrente falls diese denn kommt ) nicht leben, wohnen und auch noch Unterhalt zahlen kann.