11-12-2013, 17:38
(11-12-2013, 14:04)nowayout schrieb: SGB XII ( sprich Sozialhilfe ) kommt auch nicht lt. der netten Dame von der Irren (pardon ) Rentenanstalt da ich ja meine Erwerbsminderungsrente beziehen wuerde.
Quark. Klar, alle Leute haben so viel Kohle aus der EMR, das sie
damit locker über die Runden kommen und keine Sozialhilfe brauchen.
Wahrscheinlich hat die Dame noch keiner angehauen, weil sich die
armen und versehrten Leute schämen.
Gerade weil es "so wenig" Leistungen aus der EMR gibt, müssen
die Leute beim Sozialamt anklopfen. Beispiel: Ehepaar. Mann selbstständig, jahrzehntelang kaum RV-Beiträge gezahlt. Frau jahrzehntelang nur sporadisch in Teilzeit tätig, zwei Kinder erzogen.
Mann stirbt. Witwenrente und eigene Rente winzig. Für alles, was an ihrem sozialrechtlichen Bedarf + der Zuschläge (gerade bei Behinderung) fehlt, bekommt sie vom Sozialamt Leistungen.
Wenn dir 1050 Euro aus der EMR bleiben, dann reicht das aus Behördensicht aktuell natürlich für ein Wohnklo und ein Schinkenbutterbrot. Ob das in 10 Jahren auch noch reicht, ist die Frage. Bei Erwerbsunfähigkeit steht auch ein Unterhaltstitel zur
Disposition.
Aber in diesem Zeitraum, also bis dahin kann sich ja noch viel ändern, in jeder Hinsicht.
Hier mal die "Aufstockung" im SGB XII vom Bund ganz genau erklärt:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sic...erung.html
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater