11-12-2013, 19:27
@Sixteen Tons
zunaechst einmal vielen Dank fuer den Link. Habe mir den mal zu Gemuete gefuehrt.
Allerdings uebersteigt er derzeit meine geistigen Faehigkeiten.
Gebe ich ehrlich zu das ich derzeit da null auf der Hoehe bin.
Ich hoffe dass das auch mal wieder besser wird.
Was ich aber verstanden habe ist, so wie es auch raid geschrieben hat, dass ich erstmal moeglichst lange im Krankengeld AU bleiben sollte.
Klar das ich da auch ueber kurz oder lang den MDK an der Backe habe, aber dem stehe ich aufgrund meiner nachweissbaren und attestierten Belegen, relativ gelassen gegenueber.
Klar wird mich die Krankenkasse dazu bewegen will mich in eine berufliche Reha bringen will. Weil da bin ich dann erstmal bei denen von der Paylist.
Ich werde aber so lange wie mein Zustand so miserabel ist und deswegen sogar Umgangstermine mit meinem Kind "wackeln" mich nicht in irgendeine Massnahme begeben und mich da quaelen. Genese und Umgang hat absolute Prioritaet.
So eine berufliche Reha ist ja im Grunde etwas gutes.
a) man bekommt bis zu 2 Jahre Uebergangsgeld
b) man kriegt vielleicht doch noch die Kurve
Sehe aber folgenden Knackpunkt
1) Krankengeldanspruch wird irgendwann ausgereizt sein und Aussteuerung droht. Zu diesem Zeitpunkt werde ich dann eine berufliche Reha Massnahme starten.
Jetzt nehmen wir mal an ich halte die Reha Massnahme 6 Monate durch. Stelle dann aber fest das es zum Zeitpunkt X noch nicht geht. Sprich Reha Massnahme wird dann kommt ja kein Uebergangsgeld mehr. Krankengeld aber auch nicht weil ja 78 Wochen Krankengeldbezug war.
Die Dame vom Sozialen Dienst der Klinik sagte mir dann wuerde das Arbeitsamt ins Dpiel kommen und ich wuerde dann bis zu 12 Monaten kriegen.
a) stellt sich mir die Frage das ich mir das nicht vorstellen kann. Weil ALG 1 kriegen meiner Meinung nach nur Leute die einsatzbereit und somit vermittelbar sind.
b) wenn es tatsaechlich der Fall waere das man dann trotz mangels vermittlungs Moeglichkeit 12 Monate ALG 1 bekommt auf welcher Basis beruht dass dann ?
- wird als Grundlage die letzten 12 Monate wo man VOR dem Krankengeld sein Gehalt vom Arbeitgeber bekommen hat ?
- wird als Grundlage fuer dieses ALG 1 die Hoehe von Krankengeld/Uebergangsgeld als Berechnungsbasis gerechnet.
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich weiss das hat jetzt nicht wirklich mit Trennung/Scheidung zu tun. Aber ich will halt moeglichst das Maximum rausholen.
Waere klasse wenn sich jemand hier finden wuerde der sich da auskennt, bzw. durch den gleichen Mist gegangen ist.
zunaechst einmal vielen Dank fuer den Link. Habe mir den mal zu Gemuete gefuehrt.
Allerdings uebersteigt er derzeit meine geistigen Faehigkeiten.
Gebe ich ehrlich zu das ich derzeit da null auf der Hoehe bin.
Ich hoffe dass das auch mal wieder besser wird.
Was ich aber verstanden habe ist, so wie es auch raid geschrieben hat, dass ich erstmal moeglichst lange im Krankengeld AU bleiben sollte.
Klar das ich da auch ueber kurz oder lang den MDK an der Backe habe, aber dem stehe ich aufgrund meiner nachweissbaren und attestierten Belegen, relativ gelassen gegenueber.
Klar wird mich die Krankenkasse dazu bewegen will mich in eine berufliche Reha bringen will. Weil da bin ich dann erstmal bei denen von der Paylist.
Ich werde aber so lange wie mein Zustand so miserabel ist und deswegen sogar Umgangstermine mit meinem Kind "wackeln" mich nicht in irgendeine Massnahme begeben und mich da quaelen. Genese und Umgang hat absolute Prioritaet.
So eine berufliche Reha ist ja im Grunde etwas gutes.
a) man bekommt bis zu 2 Jahre Uebergangsgeld
b) man kriegt vielleicht doch noch die Kurve
Sehe aber folgenden Knackpunkt
1) Krankengeldanspruch wird irgendwann ausgereizt sein und Aussteuerung droht. Zu diesem Zeitpunkt werde ich dann eine berufliche Reha Massnahme starten.
Jetzt nehmen wir mal an ich halte die Reha Massnahme 6 Monate durch. Stelle dann aber fest das es zum Zeitpunkt X noch nicht geht. Sprich Reha Massnahme wird dann kommt ja kein Uebergangsgeld mehr. Krankengeld aber auch nicht weil ja 78 Wochen Krankengeldbezug war.
Die Dame vom Sozialen Dienst der Klinik sagte mir dann wuerde das Arbeitsamt ins Dpiel kommen und ich wuerde dann bis zu 12 Monaten kriegen.
a) stellt sich mir die Frage das ich mir das nicht vorstellen kann. Weil ALG 1 kriegen meiner Meinung nach nur Leute die einsatzbereit und somit vermittelbar sind.
b) wenn es tatsaechlich der Fall waere das man dann trotz mangels vermittlungs Moeglichkeit 12 Monate ALG 1 bekommt auf welcher Basis beruht dass dann ?
- wird als Grundlage die letzten 12 Monate wo man VOR dem Krankengeld sein Gehalt vom Arbeitgeber bekommen hat ?
- wird als Grundlage fuer dieses ALG 1 die Hoehe von Krankengeld/Uebergangsgeld als Berechnungsbasis gerechnet.
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich weiss das hat jetzt nicht wirklich mit Trennung/Scheidung zu tun. Aber ich will halt moeglichst das Maximum rausholen.
Waere klasse wenn sich jemand hier finden wuerde der sich da auskennt, bzw. durch den gleichen Mist gegangen ist.