Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#15
Ich bin noch dabei heraus zu finden was ich unterschrieben habe, es war zumindest keine Unterhaltsklage meiner exe, da war was beim JA bzgl. Unterhaltsvorschuss, habe die Akten angefordert da ich diesbezüglich keine Unterlagen mehr habe???Wenn ich die MA vom JA richtig verstanden habe gibt es keinen Eintrag was den Unterhalt angeht was lt. Aussage MA v. JA nur bedeuten kann das dies ein 'normaler Vorgang' beim Unterhaltsvorschuss gewesen sein muss und dieser 'Titel' nur bis zum 12. Lebensjahr des/der Kinder vollstreckbar ist wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltpflicht nicht nachkommt oder so ähnlich. Alles andere wäre über Anwälte bzw. einer Unterhaltsklage gelaufen. Eine Antwort bekomme ich noch in dieser Woche.
Ich habe mit meiner Tochter darüber gesprochen wer und wie nach dem 18. Geb. für ihren Unterhalt zu sorgen hat u. a. das KM ihr nicht alles nehmen kann bzw. auch zahlen muss...... hab an sie überwiesen und nichts mehr gehört....???
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? - von Jupp - 12-12-2013, 02:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste