12-12-2013, 14:04
Ein in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborene Kind besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit seines biologischen Vaters. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am 13. November 2013 und wies damit die Klage des durch den biologischen Vater vertretenen Kindes ab.
Da die Identität und der Personenstand der Leihmutter aufgrund der insoweit fehlenden Angaben des Klägers nicht geklärt werden könnten, sei nicht auszuschließen, dass die Leihmutter verheiratet sei.
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