So Männers, da hole ich den Trööt wieder raus ...
Komme gerade mal wieder aus dem Gerichtssaal und bin natürlich wieder wütend ( man bekommt langsam Routine ).
Gleiches Procedere wie immer : neuer lebens- und berufserfahrener Richter von ca. 30, gegen mich eingestellte JA-Tusse , Gegenseite .. und das Ergebnis war mal wieder vorherzusehen : kein Ferienumgang, keine Übernachtungen; alles wie gehabt , außer : Kind wird jetzt noch mal vom Richter angehört mit Verfahrensbeistand.
Richter sieht keine Chance Kind zum Ferienumgang zu zwingen/überzeugen/ überreden / was auch immer....
Kindeswille ist erheblich ( auch bei 10-jährigen, weil mittlerweile gefestigt, warum der Wille so zustandekommt, ist unerheblich .. ) . Strategie der Exe geht mit Lebensalter des Kindes zunehmend auf, Richter verwies auf den Grundsatz: Kindeswille ist Kindeswohl ab 14, manche OLG räumen das auch schon 11- jährigen ein....
Quintessenz: Mütter müssen ihren Kindern nur einbläuen immer zu sagen, dass sie nicht bei Papa übernachten wollen und in Ferien fahren wollen, dann brauchen sie auch nicht, ergo ein Freibrief für Teilumgangsverweigerung.
Meine Hinweise auf Urteile BVerG/OLG Saarbrücken wurden geflissentlich ignoriert, immer unter der Fragestellung : " Ja und wenn das Kind nun mal nicht will ... "
Was ich jetzt mache weiß ich noch nicht: OLG ?? Gutachten ? Aufgeben ?
Keine Ahnung, muß ich in Ruhe durchdenken. Hör mir dazu auch gern mal Eure Meinung an ...
Gruß
ArJa
Komme gerade mal wieder aus dem Gerichtssaal und bin natürlich wieder wütend ( man bekommt langsam Routine ).
Gleiches Procedere wie immer : neuer lebens- und berufserfahrener Richter von ca. 30, gegen mich eingestellte JA-Tusse , Gegenseite .. und das Ergebnis war mal wieder vorherzusehen : kein Ferienumgang, keine Übernachtungen; alles wie gehabt , außer : Kind wird jetzt noch mal vom Richter angehört mit Verfahrensbeistand.
Richter sieht keine Chance Kind zum Ferienumgang zu zwingen/überzeugen/ überreden / was auch immer....
Kindeswille ist erheblich ( auch bei 10-jährigen, weil mittlerweile gefestigt, warum der Wille so zustandekommt, ist unerheblich .. ) . Strategie der Exe geht mit Lebensalter des Kindes zunehmend auf, Richter verwies auf den Grundsatz: Kindeswille ist Kindeswohl ab 14, manche OLG räumen das auch schon 11- jährigen ein....
Quintessenz: Mütter müssen ihren Kindern nur einbläuen immer zu sagen, dass sie nicht bei Papa übernachten wollen und in Ferien fahren wollen, dann brauchen sie auch nicht, ergo ein Freibrief für Teilumgangsverweigerung.
Meine Hinweise auf Urteile BVerG/OLG Saarbrücken wurden geflissentlich ignoriert, immer unter der Fragestellung : " Ja und wenn das Kind nun mal nicht will ... "
Was ich jetzt mache weiß ich noch nicht: OLG ?? Gutachten ? Aufgeben ?
Keine Ahnung, muß ich in Ruhe durchdenken. Hör mir dazu auch gern mal Eure Meinung an ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )