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Titulierung des Kinderunterhaltes
#2
Waaaaaas?
WAAAAAAAAAAAAAAS?
AAAAAARGHHH!!!

Der Notar _darf_ dir in der Sache gar keine Rechtsberatung geben! Er hat das zu schreiben was Du willst und NICHTS anderes.

Berechnung und Einkommen haben NICHTS in dem Titel zu suchen und hat ihn auch nicht zu kümmern.

Er tituliert die Summe, die Du sagst. Selbst wenn es 1,24€ sind.

Daher haben deine Gründe und Krankheiten ihn nichts anzugehen.

Der erste Satz in meinem Titel lautet darauf das der Notar mich in der Sache NICHT vertritt weil er es nicht darf!

91€ sind absoluter Wucher! Ich habe gerade mal 6,90€ insgesamt mit Porto bezahlt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kinderunterhaltes - von Joggl63 - 12-12-2013, 18:50
RE: Titulierung des Kinderunterhaltes - von Antragsgegner - 12-12-2013, 19:06

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