25-04-2009, 06:07
Seltsamerweise gilt das Verbot der Bestimmung nicht, wenn der Staat sich vor Alimenten drücken will.
Erkennt ein Deutscher ein Ausländerkind an - wird erst mal kräftig der Gentest gemacht.
Quod licet jovi non licet bovi
Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt - so viel zur Wertschätzung der Väter durch den Staat
Erkennt ein Deutscher ein Ausländerkind an - wird erst mal kräftig der Gentest gemacht.
Quod licet jovi non licet bovi
Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt - so viel zur Wertschätzung der Väter durch den Staat