13-12-2013, 11:04
Einige Änderungsvorschläge:
Soweit erstmal von mir.
(12-12-2013, 21:24)p schrieb: FGG gibts nicht mehr, ist in FamFG aufgegangen.
- Umgangsrecht ist vor allem Recht des Kindes
Zitat:1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers
Besser: Zur Ausübung des Umgangsrechts des gemeinsamen Kindes - immer aus der Sicht des Kindes schreiben
- Den kompletten Absatz zum Schulweg und den Schulsachen würde ich streichen - je kürzer ein Antrag, desto besser. Richter sind faul - ewig lange Texte mögen die nicht. Solche Details kannst du im Verfahren klären, falls der Richter da Klärungsbedarf hat.
- Nochmal FGG - gibt's nicht mehr. Für Ordnungsmittel ist jetzt §89 FamFG zuständig. Daher besser:
Zitat:Für den Fall, dass die Mutter ihren Verpflichtungen nicht nach kommt, wird ihr gemäß §89 FamFG ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Festsetzung, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Und diesen Absatz würde ich als letzten Punkt, quasi für die gesamten vorherigen Regelungen, aufnehmen - nicht für jeden Punkt einzeln.
- Willst du dein Kind tatsächlich zu den Feiertagen "nur" anrufen? Warum nicht eine Regelung wie von @jessy und @netlover vorgeschlagen? Beispiel:
Zitat:In den geraden Kalenderjahren verbringt das Kind Ostern und Silvester/Neujahr bei seinem Vater, Pfingsten und Weihnachten bei seiner Mutter. In den ungeraden Kalenderjahren umgekehrt.
- Hinweis von @SimonII ist wichtig! Keine Interpretationsmöglichkeiten zulassen!
Zitat:Die Schulferien beginnen jeweils am nächsten Kalendertag nach dem letzten offiziellem Schultag und enden am letzten Kalendertag vor dem ersten offiziellem Schultag.
- wie @netlover schrieb, ist die Passage Wechselmodell fehl am Platze. Entweder Du willst das Wechselmodell - dann beantrage es auch. Oder du lässt es. Der Vorteil bei der Beantragung des Wechselmodells ist klar: Entweder du gerätst an einen guten Richter, der das Wechselmodell auch gegen den Willen der Mutter durchsetzt - dann ist alles in Butter. Oder (der weitaus wahrscheinlichere Fall), das Wechselmodell wird nicht beschlossen - dann hast du wenigstens Verhandlungsmasse für die Verhandlung. Zum Beispiel: Ok, ich verzichte auf das Wechselmodell, bestehe aber auf den Feiertagen... Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine.
- Bin mir nicht ganz sicher, was sagen denn die anderen dazu? Ist es nicht besser, Umgangsantrag und Sorgerechtsantrag (hier Gesundheitsfürsorge) getrennt von einander zu beantragen?
Soweit erstmal von mir.