(13-12-2013, 16:18)p schrieb: Mütter haben doch ohnehin ein reichhaltiges Vergiftungsinstrumentarium zur Verfügung. Die Person, die von sich behauptet, "Mutter" meines Kindes zu sein packte tolle Termine in meine Umgangszeiten und stellte dem Kind "frei", dorthin oder zu mir zu gehen. Alles gaaaanz freiwillig.... das Kind findet es früher oder später von selbst sehr wichtig, in die Jugendgruppe XY zu gehen statt zum Vater und wird das auch vor einem Richter verteidigen.
[...]
Mehr als unterlassen wird oft gar nicht möglich sein, weil die meisten dieser Spielchen gar nicht mit Ordnungsgeldern sanktionierbar sind.
Es bedarf eines harten Richters, um so etwas zu verhindern:
Bei meinem jüngsten Kind sagte die Richterin unmißverständlich deutlich, daß sie eine Umgangsverweigerung nicht tolerieren würde.
Und solange es diese Richterin gab, hatte ich keine (oder nur unwesentliche) Probleme mit dem Umgang.
Nicht nur das: Es war sogar eine Ausweitung des Umgangs möglich, ohne daß das Gericht bemüht werden mußte.
Leider ging diese Richterin dann in Pension...
Simon II