16-12-2013, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2013, 12:01 von Leutnant Dino.)
Das klingt nach hohen Kosten und viel Aufwand. Unterhaltspflichtige im Ausland haben keine höhere Zahlungsmoral wie die Inlandsdeutschen. Bei einer Rueckholquote von maximal 20% wird es ein finanzielles Desaster werden. Was die Juristen in Deutschland nicht auf die Reihe bekommen, schaffen sie im Ausland erst recht nicht. Das gilt auch für Unterhaltspflichtige.
Gruesse aus Bandirma
Gruesse aus Bandirma