16-12-2013, 21:15
Bist du sicher, dass du der leibliche Vater bist?
Gibt es mittlerweile einen Dritten, den sie jetzt zum rechtlichen Vater machen will? Wieso diese totale Ablehnung, was läuft da bei ihr? Du bist als ALG 2 - Empfänger natürlich für sie wertlos, Unterhalt für sich und das Kind wird sie wohl nicht erwarten.
Die rechtliche Vaterschaft musst du per Gericht durchsetzen. Besteht sonst keine Vaterschaft eines Dritten, ist nach §1600d BGB vorzugehen. Erst wenn die Vaterschaft feststeht, kann es um Umgang gehen. Richtig schnell geht das nicht. Wenn dir das so wichtig ist, hättest du schon nach der Nachricht im August mit der Vaterschaftsanerkennung beginnen müssen. Wieso hast du bist jetzt gewartet?
Gibt es mittlerweile einen Dritten, den sie jetzt zum rechtlichen Vater machen will? Wieso diese totale Ablehnung, was läuft da bei ihr? Du bist als ALG 2 - Empfänger natürlich für sie wertlos, Unterhalt für sich und das Kind wird sie wohl nicht erwarten.
Die rechtliche Vaterschaft musst du per Gericht durchsetzen. Besteht sonst keine Vaterschaft eines Dritten, ist nach §1600d BGB vorzugehen. Erst wenn die Vaterschaft feststeht, kann es um Umgang gehen. Richtig schnell geht das nicht. Wenn dir das so wichtig ist, hättest du schon nach der Nachricht im August mit der Vaterschaftsanerkennung beginnen müssen. Wieso hast du bist jetzt gewartet?