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Umgang
#14
1. Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen (inklusive Vaterschaftstest).
2. Antrag auf Umgang stellen (stundenweise, da Baby).

Gewarnt bist du ja ausreichend worden - dein Vorhaben wird höchstwahrscheinlich weder leicht, noch schnell, noch günstig vonstatten gehen.

Die Frau hat dich gegenüber dem JA ja schonmal als Vater angegeben - könnte also mit dem Gerichtsverfahren ggf. etwas schneller gehen als gedacht. Interessant wäre, warum sie dich erst angibt und dann der Vaterschaftsanerkennung doch nicht zustimmt.
Hast du von dem Kind mal eine Geburtsurkunde gesehen? Stehst du da als Vater drin?

Achja - lass die Mutter in Ruhe, sonst kriegst du nur Ärger wegen Belästigung und dergleichen. Wende dich an den sozialen Dienst beim JA, will heißen: Kommunikation nur über Dritte.
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Umgang - von misterxx - 16-12-2013, 20:01
RE: Umgang - von netlover - 16-12-2013, 20:06
RE: Umgang - von beppo - 16-12-2013, 20:08
RE: Umgang - von misterxx - 16-12-2013, 20:09
RE: Umgang - von beppo - 16-12-2013, 20:12
RE: Umgang - von misterxx - 16-12-2013, 20:14
RE: Umgang - von misterxx - 16-12-2013, 20:17
RE: Umgang - von beppo - 16-12-2013, 20:21
RE: Umgang - von misterxx - 16-12-2013, 20:26
RE: Umgang - von n3xt - 16-12-2013, 20:38
RE: Umgang - von p__ - 16-12-2013, 21:15
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RE: Umgang - von Jessy - 16-12-2013, 22:33

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