17-12-2013, 17:18
Klingt so als hätten die schon ungläubiges Kopfschütteln beim Durchsetzen von Berechnungen basierend auf fiktivem Einkommen oder Unterhalt für Kuckuckskinder gemacht. Dem wird ein Riegel vorgeschoben:
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2...kommen.pdf
Das macht die Arbeit gleich viel angenehmer.
Zitat:Art. 28 Verbot der Nachprüfung in der Sache
Die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats darf die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachprüfen.
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2...kommen.pdf
Das macht die Arbeit gleich viel angenehmer.