17-12-2013, 21:12
Man muss es nachweisen, wenn nach Belegen gefragt wird. Die private Altersvorsorge ist kein pauschaler Abzugsposten. Der Nachweis gelingt aber relativ leicht, viele Anlageformen werden als private Altersvorsorge anerkannt. Der Staat hat völlig zu Recht die Hosen voll, dass seine geknechteten Unterhaltspflichtigen ab Rentenalter selber zu kassieren anfangen.
Im Mangelfall siehts anders aus, da wird nix anerkannt.
Im Mangelfall siehts anders aus, da wird nix anerkannt.