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Heidelberger Konferenz: Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit
#12
Auch hier wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Zitat:Art. 28 Verbot der Nachprüfung in der Sache
Die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats darf die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachprüfen.

Das würde das Prinzip der Souveränität einiger Länder (in und außerhalb der EU) verletzen (es würde mich nicht wundern, wenn der jeweilige "Gesandter" der das unterschrieb nicht mal wusste Big Grin).
Wir werden sehen was für den jeweiligen "Vollstreckungsstaat" wichtiger ist: ein billiges 0815 Abkommen oder ihre eigene Verfassung.


Zitat:Ich verstehe gar nicht, wie Staaten so etwas unterzeichnen können.

Unterschreiben kann man vieles, denn Papier ist geduldig. Ob man das alles umsetzen kann/wird, ist eine völlig andere Geschichte. Ein Meister in Sachen "Unterschreiben und dann das Gegenteil tun" ist z. B. die USA: ein aktuelles Beispiel ist die diese Woche durchgeführte Verlegung von neuen ABM-Systeme in Europa (EU), obwohl sie am 24. November genau das Gegenteil in Genf zusammen mit der P5+1 Gruppe unterschrieben haben: "keine weitere ABM-Systeme". Also, nach weniger als 1 Monat ist der völlig ausgeblasene Vertrag nicht mal das Papier wert, auf dem er steht.
Aber auch die BRD ist kein Unschuldslamm in Sachen Abkommen brechen: So hat z. B. der damalige Bundeskanzler Schröder eine rechtskräftige Entscheidung aus einem EU-Richter bzgl. Bodenreform (DDR Alteigentümer) völlig ignoriert, obwohl die Entscheidung aus dem Europäischen Gerichtshof kam.
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RE: - von g_r - 18-12-2013, 04:02

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