22-12-2013, 03:44
(22-12-2013, 01:22)StrengGeheimerInformant schrieb: Interessante Diskussion dazu hier (FAZ):
"Biologische Väter haben das Nachsehen"
Habe derzeit mit einem recht ähnlichen Fall zu tun: Die Mutter hatte als Asylantin hinter dem Rücken des leiblichen Vaters (mit dem sie da noch zusammenlebte) die rechtliche Vaterschaft an einen Eingebürgerten "vertickt". So konnte sie die Staatsbürgerschaft fürs Kind und für sich einen Aufenthaltsstatus "erzielen".
Nach gerichtlich verzögerter Feststellung der leiblichen Vaterschaft hat nun das Kammergericht aus dieser Fernbeziehung (der rechtliche Vater lebt tatsächlich in Süddeutschland) eine "soziale Familie" konstruiert (die sich angeblich alle zwei Wochen sehen), die enorm schützenswert ist. Daher kann und darf der wirkliche Vater das Kind natürlich nur "weniger" sehen = 1 x monatlich begleiteter Umgang. Pervers.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #