22-12-2013, 06:07
Liebe Leute,
es gibt doch heute schon dieses EU Unterhaltsabkommen was 2011 in Kraft getreten ist.
Das viel wichtigere ist doch, das die EU Mitgliedsstaaten alle daran gebunden sind, aber wenn aus dem Ausland vollstreckt werden soll, man der Vollstreckerstaat ist, man das sehr schnell aushebeln kann und die eigentliche Vollstreckung stoppen kann/muss.
In der Sache selber darf kein Staat mehr nachpruefen ob der geforderte Geldbetrag inform von Unterhalt ueberhaupt der Wahrheit entspricht, aber selbst hier in Spanien kann man den Vollstreckungsversuch aus dem Ausland schon sehr gut aushebeln indem man als Begruendung "betruegerische Titelerlangung" oder "kein rechtliches Gehoer im Zivilprozess erhalten" oder "kein Schriftstueck zur Eroeffnung des Unterhaltsprozesses erhalten" angibt. Und somit werden in ueber 90% aller Antraege/ Beschwerden der Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung selbst stattgegeben und gestoppt.
Und jetzt das pikante an der Sache:
Wenn der Antragsstaat danach nicht innerhalb 30 Tagen stichhaltige Beweise zu den Vorwuerfen liefert, gilt das Vollstreckungsverfahren als eliminiert und der Titel kann nicht noch einmal zum vollstrecken hergenommen werden.
Es muss danach also wieder ein neuer Unterhaltsprozess gestartet werden und das kostet...
Es ist also wichtig, nicht den Titel selbst zu torpedieren bei einer Zwangsvollstreckung, sondern die Zwangsvollstreckung ausser Kraft treten zu lassen mit den oben genannten Gruenden, wovon es noch mehr gibt.
gleichgesinnter
es gibt doch heute schon dieses EU Unterhaltsabkommen was 2011 in Kraft getreten ist.
Das viel wichtigere ist doch, das die EU Mitgliedsstaaten alle daran gebunden sind, aber wenn aus dem Ausland vollstreckt werden soll, man der Vollstreckerstaat ist, man das sehr schnell aushebeln kann und die eigentliche Vollstreckung stoppen kann/muss.
In der Sache selber darf kein Staat mehr nachpruefen ob der geforderte Geldbetrag inform von Unterhalt ueberhaupt der Wahrheit entspricht, aber selbst hier in Spanien kann man den Vollstreckungsversuch aus dem Ausland schon sehr gut aushebeln indem man als Begruendung "betruegerische Titelerlangung" oder "kein rechtliches Gehoer im Zivilprozess erhalten" oder "kein Schriftstueck zur Eroeffnung des Unterhaltsprozesses erhalten" angibt. Und somit werden in ueber 90% aller Antraege/ Beschwerden der Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung selbst stattgegeben und gestoppt.
Und jetzt das pikante an der Sache:
Wenn der Antragsstaat danach nicht innerhalb 30 Tagen stichhaltige Beweise zu den Vorwuerfen liefert, gilt das Vollstreckungsverfahren als eliminiert und der Titel kann nicht noch einmal zum vollstrecken hergenommen werden.
Es muss danach also wieder ein neuer Unterhaltsprozess gestartet werden und das kostet...
Es ist also wichtig, nicht den Titel selbst zu torpedieren bei einer Zwangsvollstreckung, sondern die Zwangsvollstreckung ausser Kraft treten zu lassen mit den oben genannten Gruenden, wovon es noch mehr gibt.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum