28-12-2013, 14:33
Die sanktionslose "Vereinbarung" von Stillschweigen ist wertlos. Entweder, man macht sie ordnungsgeldbewehrt oder man fordert in einem extra Verfahren Unterlassung, wie es w. sagte. Im Moment könnte ihr wohl nichts gegen Exens Behauptungen machen. Die Schwelle für §187 StGB ist hoch. Seht ihr ja täglich in den Medien an den "Folgen" für Falschbeschuldigungen. Die Einstellung des Verfahrens gegen euch ist kein Beweis, dass ihre Behauptung nicht zutrifft, dieser Beweis muss erst geführt werden.
Es gilt dasselbe wie bei Umgangsregelungen: Wenn man etwas machen will, muss man es konsequent machen. Das bedeutet aber, mit Nachdruck einen Rattenschwanz von Auseinandersetzungen im Zivilrecht führen zu müssen, wenn Ex wieder Mist labert. Ich würde in Eurem Fall davon abraten.
Es gilt dasselbe wie bei Umgangsregelungen: Wenn man etwas machen will, muss man es konsequent machen. Das bedeutet aber, mit Nachdruck einen Rattenschwanz von Auseinandersetzungen im Zivilrecht führen zu müssen, wenn Ex wieder Mist labert. Ich würde in Eurem Fall davon abraten.