28-12-2013, 16:59
Es ist letztlich nichts anderes als eine Änderung im Onsolvenzrecht. Und auch das wird nicht die Letzte sein.
Ich bin immernoch der Meinung, dass es Fälle gibt, in denen eine Insolvenz Sinn macht. Andere Fälle kann man auf andere Weise "retten", aber dazu braucht es einen guten Berater der sich kümmert und das tun die Schuldnerberatungsstellen so nicht.
Es kommt wirklich auf den indivisuellen Fall an.
Unser Staat hat seinerzeit die Vebraucherinsolvenz ins Leben geurfen und jetzt grämt es ihn, dass sie so oft genutzt wird. Als wären die Insolvenzen nicht Produkt der eigenen Politik. Zyniascher geht es kaum.
Die Gläubiger sehen i.d.R. auf Dauer in die Röhre Ist aber der Staat der Gläubiger, so passt es ihm gar nicht und er schafft eben Ausnahmen.
Jedenfalls gelten bei der Insolvenz die üblichen Pfändungsfreigrenzen und natürlich ein Vollstreckungsverbot. So ist man schon mal von den Sätzen des SGB II die als Freigrenze für die Vollstreckung von Unterhalt gelten, weg.
LSG Aschaffenburg vom 16.04.2007, 4 T 191/06
"Das dem Schuldner pfandfrei zu belassende Erwerbseinkommen bemisst sich nach den Vorschriften zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II"
Hat also der betreffende außerordentlich hohe "andere" Schulden bei denen er weiß, dass er diese als Unterhaltsverpflichteter sowieso nicht mehr los wird, so ist eine Insolvenz eine Opition.
Hat der Betreffende Unterhaltsschulden die nicht nach § 170 StGB festgestellt wurden, können diese noch in die Insolvenz mit einbezogen werden, sofern sie vor dem 01.07. eröffnet wird.
Ansonsten ist die Insolvenz uninteressant, wenn sich die Hauptlast aus Unterhaltsschulden zusammen setzt. Er hat dann überhaupt keine Chance mehr und sollte sich bei Ltd. Dino übers Auswandern erkundigen.
Das ist im Grumnde ein Skandal, aber Unterhaltsverpflichtete sind in Deutschland nichts wert. Einem Sklaven haben die Südstaatler noch Essen und Trinken belassen und ein Dach über dem Kopf. Das auch das hier gefährdet ist, wissen wir.
Eine Insolvenz schreckt aber auch ab. Erst mal ist Ruhe. Und was in 7 Jahren ist, naja, das weiß keiner,......
Ich bin immernoch der Meinung, dass es Fälle gibt, in denen eine Insolvenz Sinn macht. Andere Fälle kann man auf andere Weise "retten", aber dazu braucht es einen guten Berater der sich kümmert und das tun die Schuldnerberatungsstellen so nicht.
Es kommt wirklich auf den indivisuellen Fall an.
Unser Staat hat seinerzeit die Vebraucherinsolvenz ins Leben geurfen und jetzt grämt es ihn, dass sie so oft genutzt wird. Als wären die Insolvenzen nicht Produkt der eigenen Politik. Zyniascher geht es kaum.
Die Gläubiger sehen i.d.R. auf Dauer in die Röhre Ist aber der Staat der Gläubiger, so passt es ihm gar nicht und er schafft eben Ausnahmen.
Jedenfalls gelten bei der Insolvenz die üblichen Pfändungsfreigrenzen und natürlich ein Vollstreckungsverbot. So ist man schon mal von den Sätzen des SGB II die als Freigrenze für die Vollstreckung von Unterhalt gelten, weg.
LSG Aschaffenburg vom 16.04.2007, 4 T 191/06
"Das dem Schuldner pfandfrei zu belassende Erwerbseinkommen bemisst sich nach den Vorschriften zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II"
Hat also der betreffende außerordentlich hohe "andere" Schulden bei denen er weiß, dass er diese als Unterhaltsverpflichteter sowieso nicht mehr los wird, so ist eine Insolvenz eine Opition.
Hat der Betreffende Unterhaltsschulden die nicht nach § 170 StGB festgestellt wurden, können diese noch in die Insolvenz mit einbezogen werden, sofern sie vor dem 01.07. eröffnet wird.
Ansonsten ist die Insolvenz uninteressant, wenn sich die Hauptlast aus Unterhaltsschulden zusammen setzt. Er hat dann überhaupt keine Chance mehr und sollte sich bei Ltd. Dino übers Auswandern erkundigen.
Das ist im Grumnde ein Skandal, aber Unterhaltsverpflichtete sind in Deutschland nichts wert. Einem Sklaven haben die Südstaatler noch Essen und Trinken belassen und ein Dach über dem Kopf. Das auch das hier gefährdet ist, wissen wir.
Eine Insolvenz schreckt aber auch ab. Erst mal ist Ruhe. Und was in 7 Jahren ist, naja, das weiß keiner,......