02-01-2014, 12:45
Soweit ich Informiert bin geht es beim Unterhalt um jegliche Form von Einkommen - Einkommen von deinem Ex-Mann in erster Linie.
Deine Mieteinnahmen bzw. der Verkaufserlös wird erst interessant wenn du Leistungen nach SGB X beantragst.
Da du aber arbeiten möchtest, würde ich trotz guter Rahmenbedingungen für einen Verkauf der EW derzeit, die Wohnung auf alle Fälle behalten.
Als Altersabsicherung ist die EW viel mehr Wert als schnelle 20.000€ auf dem Konto.
Mein Rat, wenn Geld (Verdienst, Vermögen etc.) vorhanden ist, trefft eine rechtssichere Absprache im Guten und lasst jegliche Institution, vor allem Anwälte, aussen vor.
Regelt alles, auch den Umgang als zwei Menschen die sich mal geliebt haben und sich auch nach der Trennung respektvoll verhalten!
Ich schreibe dir das aus eigener, guter Erfahrung. Meine Ex und ich ziehen an einem Strang und helfen uns gegenseitig, trotz neuer Partner.
Eure Kinder werden dankbar sein.
Deine Mieteinnahmen bzw. der Verkaufserlös wird erst interessant wenn du Leistungen nach SGB X beantragst.
Da du aber arbeiten möchtest, würde ich trotz guter Rahmenbedingungen für einen Verkauf der EW derzeit, die Wohnung auf alle Fälle behalten.
Als Altersabsicherung ist die EW viel mehr Wert als schnelle 20.000€ auf dem Konto.
Mein Rat, wenn Geld (Verdienst, Vermögen etc.) vorhanden ist, trefft eine rechtssichere Absprache im Guten und lasst jegliche Institution, vor allem Anwälte, aussen vor.
Regelt alles, auch den Umgang als zwei Menschen die sich mal geliebt haben und sich auch nach der Trennung respektvoll verhalten!
Ich schreibe dir das aus eigener, guter Erfahrung. Meine Ex und ich ziehen an einem Strang und helfen uns gegenseitig, trotz neuer Partner.
Eure Kinder werden dankbar sein.