02-01-2014, 21:27
In der Schweiz wird das selbe passieren wie wenn du in Deutschland abwesend bleibst: Es ergeht ein Versäumnisurteil. Deine Abwesenheit ist somit ein grosses Geschenk an die Antragsgegnerin, ihre Antrage gelten als von dir zugestanden. Gegen ein Versäumnisurteil kann mit kurzer Frist Einspruch eingelegt werden, für die eine Begründung nötig ist. Damit gewinnst du aber nichts, sondern das Gericht legt einen neuen Termin fest. Das Spiel beginnt von neuem und diesmal führt eine Versäumnis nicht zu einer weiteren Runde.
Deine persönliche Anwesenheit ist nicht Voraussetzung für den Fortgang der Scheidung. Ist ja auch logisch, sonst könnte jeder, der keine Lust auf Scheidung hat einfach durch totstellen die Scheidung zu Fall bringen.
Deine persönliche Anwesenheit ist nicht Voraussetzung für den Fortgang der Scheidung. Ist ja auch logisch, sonst könnte jeder, der keine Lust auf Scheidung hat einfach durch totstellen die Scheidung zu Fall bringen.