(02-01-2014, 18:09)blue schrieb: Wenn der Vater aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, dann sollte er schauen, dass er nicht zu weit wegzieht. Auch wenn es nicht zum Wechselmodell kommen sollte, kann somit eine gemeinsame Betreuung besser gewährleistet sein. Egal, wie diese dann aussieht.Absolut.
Die Wohnung wäre viel interessanter, wenn du selbst drin wohnen würdest. Gibt es die Möglichkeit Eigenbedarf geltend zu machen? Wäre dieLage, Ort für dich und Kinder relevant?
Ich tendiere zum Halten, obwohl hier wesentliche Eckpunkte fehlen, um das einzuschätzen. z.B. wieviel % schon abbezahlt? Wert/Tilgunghöhe? Deine eigenen Mietaufwendungen oder wohnst du bereits in 2. weiterem Eigenheim?
Aus der Position des Kinderbesitzes (vulgo "Elternteil, der die Kinder überwiegend betreut") stehen dir ja immerhin recht sichere Einnahmen ins Haus: 2 x 184 Kindergeld plus 2 x "Mindestunterhalt" oder mehr = mindestens 912€ oder eher mehr. Voraussichtlich mußt du dann nur für dein eigenes Essen+Lebensbedarf arbeiten. Dann gibt es noch die Möglichkeit von Kinderzuschlag (2 x 140€) und Wohngeld - mit 500-600€ eigenem Einkommen hat diejenige, die Kinderbesitz hat, schon die Möglichkeit Aufstockerfrei zu leben...
Für den Fall, dass doch ein Aufstocken mit ALGII (vorübergehend) erforderlich sein würde, dann wäre die selbstgenutzte Wohnung komplett Schonvermögen - die 20k hingegen würden sicherlich die Schonvermögensbeträge für liquide Mittel übersteigen und müßten verbraucht werden...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #