02-01-2014, 23:05
Auf einen Fehler des deutschen Gerichts kommts leider nicht mehr an - wenn der Anwalt die Frist verstreichen liess, ist die Abgabe an die Schweiz gültig. Er kann höchstens noch restitutio in integrum versuchen, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. So fit bin ich nicht in Verfahrensrecht um dazu detaillierte Ratschläge zu geben und ausserdem würde auch das sehr eilig sein. Das Gericht wird Beraterverschulden geltend machen. Die Erfolgschancen eines solchen Vorgehens in so einem Fall kenne ich nicht.