03-01-2014, 00:07
Stimmt auch wieder. In jedem Fall ist es immer ganz schlecht, in so einem Fall, nicht sofort zu reagieren. Nach meinen Erfahrungen, würde es mich nicht wundern, wenn es zwischen dem Amtsgericht und dem CH Bezirksgericht ein Absprache gab.
@Zip
Wie p schreibt, kann das Nichterscheinen vor dem Bezirksgericht grosse Nachteile haben - die entscheiden ohne Widerspruch alles gegen Dich. Nach meiner Erfahrung entscheiden die sowieso alles - gelinde gesagt - sehr Mütter freundlich. Du kannst Dich darauf einstellen, dass Du mit einem Dt. Einkommen nach nachehelichem und Kindes-Unterhalt noch den gesetzlichen Mindesselbstbehalt von knapp 1000 EUR übrig behältst. Ausserdem gehts noch um das Sorgerecht (wenn das bei Dir eine Rolle spielt) und die Pensionsleistungen, die sie Dir zur Hälfte für die Zeit der Ehe und die Erziehungszeiten abnehmen werden. Nachehelicher Unterhalt läuft in der Schweiz bis das jüngste Kind 8 ist zu 100% und danach noch 50% bis zu seinem 16ten Lebensjahr. Und der Kindesunterhalt (ZGB 285) wird praktisch fällig, bis das Kind ein eigenes Einkommen erzielt.
Du musst Dir überlegen, was Du erreichen willst. Vielleicht wäre ein Ziel, wenigstens den Unterhalt in der Höhe so zu begrenzen, dass keine weiteren Schulden auflaufen. Ein weiterer Punkt ist die Verlässlichkeit von Schweizer Anwälten - da wundert man sich schnell darüber, dass deren Loyalität gegenüber dem Prozessgegner grösser zu sein scheint, als gegenüber dem eigenen Mandanten
@Zip
Wie p schreibt, kann das Nichterscheinen vor dem Bezirksgericht grosse Nachteile haben - die entscheiden ohne Widerspruch alles gegen Dich. Nach meiner Erfahrung entscheiden die sowieso alles - gelinde gesagt - sehr Mütter freundlich. Du kannst Dich darauf einstellen, dass Du mit einem Dt. Einkommen nach nachehelichem und Kindes-Unterhalt noch den gesetzlichen Mindesselbstbehalt von knapp 1000 EUR übrig behältst. Ausserdem gehts noch um das Sorgerecht (wenn das bei Dir eine Rolle spielt) und die Pensionsleistungen, die sie Dir zur Hälfte für die Zeit der Ehe und die Erziehungszeiten abnehmen werden. Nachehelicher Unterhalt läuft in der Schweiz bis das jüngste Kind 8 ist zu 100% und danach noch 50% bis zu seinem 16ten Lebensjahr. Und der Kindesunterhalt (ZGB 285) wird praktisch fällig, bis das Kind ein eigenes Einkommen erzielt.
Du musst Dir überlegen, was Du erreichen willst. Vielleicht wäre ein Ziel, wenigstens den Unterhalt in der Höhe so zu begrenzen, dass keine weiteren Schulden auflaufen. Ein weiterer Punkt ist die Verlässlichkeit von Schweizer Anwälten - da wundert man sich schnell darüber, dass deren Loyalität gegenüber dem Prozessgegner grösser zu sein scheint, als gegenüber dem eigenen Mandanten
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