03-01-2014, 23:11
Lässt sich als Trick anwenden, den Gerichtsstand doch noch zu ändern.
Aufgrund der Schilderung ersehe ich keine neuen Möglichkeiten, noch etwas zu ändern, eher Probleme für die Begründung einer Wiedereinsetzung. Ein Beraterverschulden ist ziemlich eindeutig. Die alte Sache, man muss mehr wissen und besser sein wie ein Anwalt, um nicht vom Anwalt für dumm verkauft zu werden.
Aufgrund der Schilderung ersehe ich keine neuen Möglichkeiten, noch etwas zu ändern, eher Probleme für die Begründung einer Wiedereinsetzung. Ein Beraterverschulden ist ziemlich eindeutig. Die alte Sache, man muss mehr wissen und besser sein wie ein Anwalt, um nicht vom Anwalt für dumm verkauft zu werden.