04-01-2014, 23:20
(04-01-2014, 20:58)Zip schrieb: Werde am 07.01. gleich meinen Anwalt kontaktieren, was eh schon geplant war. Hoffe, dass es in Dtl. wie in der Schweiz (vom 18.12. bis und mit 02.01.) ebenfalls einen Stillstand der Fristen gibt.
Vermutlich ist es nicht so. Was Du schreibst, steht in der Schweizer ZPO unter Art.145. Was Dir Zeit bis Montag gibt, könnte der DE-ZPO Art.222 Abs.2 sein (der zufällig mit BGB §193 in Übereinstimmung ist):
Zitat:Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
(04-01-2014, 20:58)Zip schrieb: <1>Glaub mir, ich bin schon von Pontius zu Pilatus gelaufen, um die Scheidung in der Schweiz zu verhindern und <2>nun soll ich als Deutscher von einem Deutschen Gericht einem Schweizer Gericht ausgeliefert werden...
<1> Glaube ich sofort und <2> auch. Wie an anderer Stelle im Forum schon festgestellt wurde, sind viele Gerichte in Deutschland völlig überlastet (oder schlecht organisiert) und reagieren nur noch. Wenn die ein Verfahren nach Timbuktu (oder die Schweiz) abschieben können, machen die das. In meinem Fall hatte der zuständige Richter über mehrere Jahre hinweg versucht, die Zuständigkeit des Gerichts anzuzweifeln - ein Riesen Aufwand auf allen Seiten, um das Verfahren am Ende doch durchzuführen - das hätte der ein paar dutzend Schriftsätze früher haben können.
https://t.me/GenderFukc