05-01-2014, 03:49
@ Zip:
Also, Du bist mit einer Französin verheiratet, wie ich ebenfalls. Aus diesem Grund hätte es niemals eine Scheidung nach deutschem Recht gegeben. Hier ist der letzte gemeinsame Wohnsitz zuständig, was heißt, schweizer Recht, da ihr sicher dort zuletzt gemeinsam gewohnt habt.
Anwaltskosten werden sicher exorbitant hoch werden und hinzu kommen noch die Schweizer Gerichtskosten, ich musste 1.000 CHF Vorschuss zahlen, damit die überhaupt tätig werden und für ein paar Briefe 5.000 CHF an den Anwalt.
Schonmal darüber nachgedacht den Hasenfuß zu machen.
Grüße aus dem Fernen Osten
Pennfred
Also, Du bist mit einer Französin verheiratet, wie ich ebenfalls. Aus diesem Grund hätte es niemals eine Scheidung nach deutschem Recht gegeben. Hier ist der letzte gemeinsame Wohnsitz zuständig, was heißt, schweizer Recht, da ihr sicher dort zuletzt gemeinsam gewohnt habt.
Anwaltskosten werden sicher exorbitant hoch werden und hinzu kommen noch die Schweizer Gerichtskosten, ich musste 1.000 CHF Vorschuss zahlen, damit die überhaupt tätig werden und für ein paar Briefe 5.000 CHF an den Anwalt.
Schonmal darüber nachgedacht den Hasenfuß zu machen.
Grüße aus dem Fernen Osten
Pennfred