05-01-2014, 15:00
(05-01-2014, 03:49)Pennfred schrieb: Aus diesem Grund hätte es niemals eine Scheidung nach deutschem Recht gegeben. Hier ist der letzte gemeinsame Wohnsitz zuständig, was heißt, schweizer Recht, da ihr sicher dort zuletzt gemeinsam gewohnt habt.
Schweizer Recht ist kein Hindernis für ein Deutsches Gericht - wenn das Gericht sich für zuständig erklärt, wird danach das anzuwendende materielle Recht ermittelt - das Prozessrecht ist aber an einem Deutschen Gericht immer die Deutsche ZPO. Ausserdem richtet sich das anzuwendende Recht nicht nur nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz. Der Hinweis alleine auf die Anwalts- und Gerichtskosten sollte Motivation genug sein, Schweizer Gerichte zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser.
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