06-01-2014, 16:23
Wissen tue ich es nicht aber wenn man den Wortlaut des Gesetzes (Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,) so steht da nichts davon, dass nur Unterhalt an inländische Kinder zählt.
Grundsätzlich gelten ja unausweichliche Zahlungen als relevant daher würde ich es schon darauf ankommen lassen.
Wird zwar sicher noch schwieriger als bei inländischen aber die Sozialgerichte sind ja scheinbar nicht ganz so schlimm wie die Familiengerichte.
Grundsätzlich gelten ja unausweichliche Zahlungen als relevant daher würde ich es schon darauf ankommen lassen.
Wird zwar sicher noch schwieriger als bei inländischen aber die Sozialgerichte sind ja scheinbar nicht ganz so schlimm wie die Familiengerichte.